Was mache ich, wenn mein Auftraggeber eine Urkunde nur teilweise freigibt und die Urkunde reduziert werden soll?

Was mache ich, wenn mein Auftraggeber eine Urkunde nur teilweise freigibt und die Urkunde reduziert werden soll?

Wenn ein Auftraggeber eine Bürgschaft zum Teil freigibt, können Sie auf verschiedene Wege die Bürgschaftssumme anpassen. Wir zeigen Ihnen, wie das geht.

1. klassischer Austausch - neu gegen alt (geht bei allen Versicherern)
Sie beantragen die "neue" Urkunde mit der reduzierten Summe (sofern es vom Einzellimit her machbar ist)  und geben diese an Ihren Auftraggeber. Die "alte" Urkunde wird vom Auftraggeber zurückgegeben und von Ihnen an die Versicherung zurückgesendet.  Sollten Sie nicht mehr genug freien Rahmen zur Ausstellung der "neuen" Urkunde verfügbar haben, müssen Sie den Auftraggeber bitten, Ihnen die "alte" Urkunde zurückzusenden. Dies möchten aber die wenigsten Auftraggeber, da sie dann keine Sicherheit mehr haben.

2. Austauschurkunde beantragen (geht nur bei R+V und Württembergische)
Sie beantragen eine neue Urkunde und vermerken im Bemerkungsfeld, dass es sich um eine Austauschurkunde für die Urkunde mit der Nummer-XY (Nummer der "alten" Urkunde einsetzen) handelt.
Es wird dann sofort und auch bei voller Auslastung des Bürgschaftsrahmens eine neue Urkunde erstellt. 
Aber Achtung: Auf der neuen Urkunde wird vermerkt sein, dass diese ein Ersatz für Urkunde -XY ist und diese erst dann gilt, wenn Urkunde -XY wieder an die Versicherung zurückgeführt wurde.
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