Um sicher zu gehen, dass ein Auftraggeber Ihnen nach Fertigstellung des Auftrages auch Ihre gestellte Rechnung bezahlen kann, sollten Sie Ihren Auftraggeber im Vorfeld prüfen.
Viele Unternehmer machen das über Auskunfteien wie beispielsweise die Creditreform.
Sollte es dann zu einem Forderungsausfall kommen, bekommt man von der Auskunftei jedoch leider keine Entschädigung.
Anders verhält es sich, wenn man einen Warenkreditversicherungsvertrag abschließt. Dann überprüft der Versicherer die Kreditwürdigkeit und übernimmt auch das Forderungsausfallrisiko bis zu 90%.
Was muss ich für Versicherungsschutz für einen Auftraggeber tun?
Wenn Sie eine Warenkreditversicherung abgeschlossen haben erhalten Sie in der Regel Zugangsdaten zu einem Kreditportal. Dort können Sie den gewünschten Versicherungsschutz, man spricht hier auch vom Limit, für Ihren Auftraggeber prüfen.
Dazu geben Sie die Daten Ihres Auftraggebers an (Name, Anschrift) und die gewünschte Versicherungssumme, also Ihre prognostizierte Rechnungssumme. Wichtig ist, dass Sie diese Prüfung vor jeglicher Leistungserbringung durchführen.
Sie erhalten dann meist innerhalb von 72 Stunden eine Rückmeldung vom Versicherer, ob Ihr Limit freigegeben, reduziert oder abgelehnt wurde. Dann können Sie anhand dieser Information die Zahlungsbedingung (bei Ablehnung z.B. ausschließlich Vorkasse) für Ihren Kunden festlegen.