Was ist zu tun, wenn ich den Versicherer wechseln möchte?
Manchmal macht es Sinn, einen neuen Bürgschaftsversicherungsvertrag abzuschließen, da man im alten Vertrag an schlechtere, veraltete Konditionen gebunden ist.
Wenn dies auf Sie zutrifft, müssen Sie folgende Schritte befolgen:
- Altvertrag sichten:
a) Wie hoch ist der Bürgschaftsrahmenanteil, der wirklich genutzt ist? (Obligo)
b) Wie hoch ist die höchste abgerufene Bürgschaft?
c) Welche Bürgschaftsarten sind genutzt?
- Mit dem aktuell genutzten Obligo (aktueller Bürgschaftsbedarf), der höchsten Bürgschaft (Einzellimit) und den beanspruchten Bürgschaftsarten eine neue Bürgschaftsversicherung über Bürgschaft24 anfragen.
- Auswahl und Beantragung des neuen, günstigeren Bürgschaftsrahmens.
- Versicherungsbestätigung durch den neuen Versicherer da:
a) Einloggen im Kreditportal.
b) Alle bisher beim Altvertrag ausgestellten Urkunden als Duplikat beim neuen Versicherer beantragen.
(Dies kann mitunter sehr zeitaufwendig sein, wenn Sie viele Einzelbürgschaften ausgestellt haben. Wenn Sie häufig für dieselben Auftraggeber tätig sind, können Sie je nach Versicherer gegebenenfalls auch Globalbürgschaften beantragen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.)
- Neue Bürgschaftsurkunden zu den Auftraggebern senden und um Austausch gegen die vorherige Urkunde bitten. (Wir empfehlen dieses Vorgehen zuvor mit dem Auftraggeber abzusprechen)
- Alle alten Urkunden zurück zum Versicherer des Altvertrages senden.
- Kein Obligo mehr vorhanden? Dann können Sie den Vertrag kündigen.
(Wir empfehlen immer eine Kündigung zu sofort, da manche Versicherer nach Rückgabe alle Urkunden tatsächlich taggenau abrechnen können. So sparen Sie sich, je nach Versicherer, nochmal etwas Beitrag ein. Die meisten Versicherer bestätigen die Kündigung jedoch erst zur Hauptfälligkeit.)
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